Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für die Software Schichthero zur Personaleinsatzplanung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen gelten für die Überlassung und Nutzung der Software Schichthero zur Personaleinsatzplanung (nachfolgend „Produkt“) zwischen dem Anbieter, Fehn. Unternehmensberatung, Inhaber Thomas Fehn (nachfolgend „Anbieter“), und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Das Produkt ist eine eigenständige, lauffähige Software. Funktionsumfang, Ein- und Ausgaben ergeben sich aus dem bei Überlassung vorliegenden Stand. Ein darüber hinausgehender Leistungsumfang ist nicht geschuldet.
(3) Individuelle, schriftlich getroffene Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Nutzungsrecht
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, das Produkt im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Eine Weitergabe, Vervielfältigung zur Weitergabe, Vermietung oder sonstige Überlassung des Produkts an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(3) Alle Rechte am Produkt, insbesondere Urheber- und sonstige Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Über das eingeräumte Nutzungsrecht hinaus werden keine Rechte übertragen.
§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit, Support
(1) Gegenstand ist die Bereitstellung des Produkts in seinem jeweiligen Stand. Eine bestimmte oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Ein Anspruch auf Service-, Wartungs- oder Pflegeleistungen besteht nicht. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Updates, Aktualisierungen, Weiterentwicklungen, Fehlerbehebungen oder Support bereitzustellen oder das Produkt an veränderte technische, betriebliche oder rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.
(3) Etwaige künftige Anpassungen oder Weiterentwicklungen können auf Wunsch des Nutzers gesondert beauftragt und vergütet werden.
§ 4 Keine KI-Funktionalität
(1) Das Produkt basiert nicht auf einer aktiven Anbindung an Systeme der künstlichen Intelligenz. Es handelt sich um eine reine, regelbasierte Software, deren Ausgaben ausschließlich auf von Menschen vorgegebenen, festen Regeln und Berechnungen beruhen.
(2) Soweit im Entwicklungsprozess KI-gestützte Werkzeuge eingesetzt wurden, betrifft dies allein die Erstellung der Software. Das ausgelieferte Produkt enthält keine selbstlernenden oder ableitenden Komponenten und trifft keine eigenständigen, aus Daten abgeleiteten Entscheidungen.
(3) Das Produkt stellt daher kein „KI-System“ im Sinne des Art. 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) dar. Nach Erwägungsgrund 12 der Verordnung sind Systeme, die ausschließlich auf von natürlichen Personen definierten Regeln zur automatischen Ausführung von Operationen beruhen, von der Definition des KI-Systems ausgenommen. Die Pflichten der KI-Verordnung für KI-Systeme finden auf das Produkt somit keine Anwendung.
§ 5 Pflichten und Eigenverantwortung des Nutzers
(1) Das Produkt ist ein unterstützendes Hilfsmittel. Die Verantwortung für die Personaleinsatzplanung, ihre Prüfung und ihre Umsetzung verbleibt vollständig beim Nutzer.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, die vom Produkt erzeugten Ergebnisse vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich auf Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Er trägt dafür Sorge, dass gesetzliche, tarifliche und arbeitszeitrechtliche Vorgaben – insbesondere nach dem Arbeitszeitgesetz und dem Jugendarbeitsschutzgesetz – eingehalten werden.
(3) Der Nutzer ist für regelmäßige Datensicherungen sowie für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen und verarbeiteten Daten selbst verantwortlich.
§ 6 Beschaffenheit und Gewährleistung
(1) Das Produkt wird in dem bei Übergabe vorhandenen Zustand überlassen („wie besehen“). Eine bestimmte Beschaffenheit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
(2) Erfolgt die Überlassung unentgeltlich, ist die Gewährleistung des Anbieters nach Maßgabe der §§ 521, 523, 524 BGB eingeschränkt; der Anbieter haftet insoweit nur für arglistig verschwiegene Mängel.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet – auch aufgrund einer etwaigen unentgeltlichen Überlassung (§ 521 BGB) – ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nicht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden, die aus einer fehlerhaften, unvollständigen oder ausgefallenen Personaleinsatzplanung entstehen, etwa für Personalausfälle, Fehlbesetzungen, Betriebsstörungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens- und Folgeschäden.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Schäden aus arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gilt die gesetzliche Haftung.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung etwaiger Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Geltung und Änderung der Bedingungen
(1) Mit der Inbetriebnahme oder der tatsächlichen Nutzung des Produkts erkennt der Nutzer diese Bedingungen als verbindlich an.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.